energate News: Bundesnetzagentur bestätigt erstes "Opt-in" für Wasserstoffnetz
Bonn (energate) - Die Beschlusskammer (BK) 7 der Bundesnetzagentur hat erstmals die Anwendung des regulierten Netzzugangs auf ein Wasserstoffnetz festgestellt. Der Verteilnetzbetreiber Enervie Vernetzt hatte im Dezember gegenüber der BK in einer sogenannten Opt-in-Erklärung die Anwendung des regulierten Netzzugangs auf ein Wasserstoffnetz beantragt (energate berichtete). Enervie Vernetzt ist im Rahmen des Projektes "Zukunft RuH2r" am Plan eines Wasserstoff-Clusters im südöstlichen Ruhrgebiet beteiligt.
In ihrer siebenseitigen Entscheidung stellt die BK 7 fest, dass die Wasserstoffnetze von Enervie Vernetzt der Regulierung unterfallen, dies allerdings erst dann, wenn die Bundesnetzagentur eine Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit eines solchen Netzes abgeschlossen hat. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt eine solche Ad-hoc-Prüfung vor. Die Bundesnetzagentur hat ein entsprechendes Antragsformular auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Enervie Vernetzt hat eine solche Prüfung noch nicht beantragt. Wenn eine solche Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird, unterliegen die Wasserstoffnetze des Betreibers unwiderruflich und auf unbestimmte Zeit der Regulierung. Die Bundesnetzagentur wird die Namen aller Wasserstoffnetzbetreiber, die der Regulierung unterliegen, veröffentlichen.
BK 9 bereitet Kostenfestlegung vor. Bis Ende April dieses Jahres will die zuständige BK 9 den Entwurf eines Erhebungsbogens inklusive von Erläuterungen zur Übermittlung von Kosten von regulierten Wasserstoffnetzbetreibern veröffentlichen. Dieser Entwurf soll dann konsultiert werden. Wasserstoffnetze unterliegen nicht der Anreizregulierung, aber es erfolgt eine Kostenfestlegung und Genehmigung durch die BK 9.