energate News: Gasnetztransformation erhält europäischen Rahmen

Berlin (energate) - Für die Verteilnetzbetreiber wird die Umsetzung der Gas- und Wasserstoffrichtlinie konkreter. Die EU-Binnenmarktrichtlinie enthält für Betreiber Vorgaben für die Pläne zur Entwicklung von Wasserstoffnetzen sowie zur Stilllegung von Gasnetzen. Die Paragrafen 55 bis 57 sind dabei zentral. Bis Anfang August 2026 muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. In der Initiative "H2vorOrt" arbeiten seit drei Jahren Verteilnetzbetreiber an einer Transformation von Gasverteilnetzen zur Klimaneutralität. 48 Netzbetreiber sind Mitglieder der Initiative, die von den Verbänden DVGW und VKU unterstützt wird. Der erste Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) datiert aus dem Jahr 2022 und wird seitdem jährlich erneuert, zuletzt waren daran 200 Netzbetreiber beteiligt.

Neuausrichtung mit GTP 2025

Der GTP zeigt unterm Strich auf der Basis von Nachfrageprognosen die mögliche Transformation von Gasverteilnetzen von der Erdgasnutzung zum Transport von Wasserstoff, aber auch Biomethan auf. Ein Leitfaden ist für die teilnehmenden Verteilnetzbetreiber die Basis ihrer Planungen. Die Initiative H2vorOrt hat nun einen Leitfaden für den GTP 2025 vorgestellt, der aus Sicht des Bündnisses eine Neuausrichtung darstellt. Damit soll die Planung auf den neuen Rechtsrahmen, der sich durch die Umsetzung der Gas- und Wasserstoffrichtlinie ergibt, vorbereitet werden. "Wir schlagen die Brücke vom freiwilligen Branchenstandard zum verbindlichen europäischen Rahmen", erklärte Florian Feller dazu. Der Leiter Klimastrategie und politische Arbeit von Energie Schwaben ist auch gleichzeitig Vorsitzender von H2vorOrt. Die Hoffnung ist, dass sich die Politik bei der Umsetzung der Richtlinie an den Planungsideen der Initiative orientiert und damit für die Verteilnetzbetreiber leistbare Vorgaben macht.
  

Verbindung zur Netzentwicklungsplanung der FNB

Zentraler Baustein des neuen Planungsansatzes ist die regionale Transformationsplanung. Entscheidend für die Planung ist demnach nicht das Netzgebiet eines einzelnen Betreibers, sondern eine netztopologisch definierte Netzregion. Dabei sollen auch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) in die Planung einbezogen werden. Das stellt auch die Verbindung zum Prozess der Netzentwicklungsplanung auf der Fernleitungsebene sicher. Der GTP soll dieses Konzept der regionalen Transformationsplanung unterstützen. Zudem soll der GTP-Prozess der methodischen Vorbereitung und Erarbeitung der Langfristprognose der Verteilnetzbetreiber dienen. Diese Prognosen gehen mit in die Netzentwicklungsplanung ein. Die Transformationsplanung kann eine Stilllegung von Netzen, eine Umwidmung zum Transport von Wasserstoff oder eine Weiternutzung für Biomethan beinhalten.

Da die regionale Transformationsplanung alle zwei Jahre erfolgt, werden die möglichen Anforderungen im GTP 2025 nur teilweise umgesetzt. Auch im Rahmen des GTP 2025 werden eine Kapazitäts- sowie eine Kunden- und eine Einspeiseanalyse durchgeführt. Aber der Kapazitätsanalyse wird eine netztopologische Analyse vorgeschaltet. Bis Ende 2025 soll der GTP mit einer regionalen Abstimmung fertig sein. H2vorOrt erwartet, dass 2026 erstmals ein regionaler Transformationsplan verbindlich vorgeschrieben wird.

GTP fragt auch Unsicherheiten ab

Im Rahmen des GTP wird auch abgefragt, welche Unsicherheiten eine Umstellungsplanung besonders erschweren. Die Regelungen des Paragrafen 71k Gebäudeenergiegesetzes in Verbindung mit der Festlegung der Bundesnetzagentur FAUNA zur Transformation von der Erdgas- zur Wasserstoffnutzung werden als eine mögliche Unsicherheit explizit aufgeführt. Zudem will H2vorOrt im Rahmen des GTP gerne wissen, welche Netzbetreiber überhaupt einen Umstellungsfahrplan auf der Grundlage von FAUNA erstellen.

Steinberg: "Wollen Ermöglichungsgesetz"

Im Bundeswirtschaftsministerium wurden schon im Herbst 2024 Arbeiten an der Umsetzung der Paragrafen 55 bis 57 der Richtlinie begonnen. Philipp Steinberg, der zuständige Abteilungsleiter, hatte im Oktober 2024 beim BDEW-Treffpunkt Netze betont, das Ministerium wolle ein "Ermöglichungsgesetz" für die Transformation der Verteilnetze. Durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode wurde kein Gesetzentwurf mehr vorgelegt. Steinberg bleibt nicht Abteilungsleiter. Der Gesetzentwurf oder die Entwürfe bleiben abzuwarten. "Mit dem GTP 2025 geben wir unsere Sicht, wie die europäischen Vorgaben praxisgerecht umgesetzt werden könnten. Wir brauchen hier dringend mehr Pragmatismus als dies bei Paragraf 71k GEG und FAUNA der Fall war. Wir hoffen, dass die Politik unseren ergebnisorientierten Ansatz begrüßt und die Umsetzung der Vorgaben mit dem Ziel gestaltet, dass es auch für kleine Stadtwerke leistbar bleibt, zeitnah die Verteilnetztransformation angehen zu können", formulierte Feller gegenüber energate seine Erwartung.

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